Vertrauensstelle nach § 299 SGB V

Vertrauensstelle nach § 299 SGB V

Einer der Themenschwerpunkte des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist die sektorenübergreifende Qualitätssicherung. Sie hat das Ziel, die Qualität der medizinischen Versorgung nicht ausschließlich getrennt in Klinik und Praxis, sondern über Sektorengrenzen hinweg zu erfassen und zu bewerten. Dadurch werden sogenannte Längsschnittbetrachtungen möglich. Behandlungsverläufe können im Ganzen beurteilt und über verschiedene daran beteiligte Leistungserbringer und größere Zeiträume hinweg analysiert werden.


Dieses Verfahren erfordert die Nutzung eines Pseudonyms für die Zusammenführung verschiedener Datensätze derselben Patientin oder desselben Patienten aus unterschiedlichen Behandlungsorten, Sektoren und Behandlungszeiten. Für die Datenerhebung bei der Qualitätssicherung besteht die gesetzliche Pflicht zur Pseudonymisierung sämtlicher Daten. Hierfür wird eine unabhängige Vertrauensstelle nach § 299 SGB V eingesetzt. Die Daten werden von der Vertrauensstelle zunächst pseudonymisiert und nach Weiterleitung des Pseudonyms an die Bundesauswertungsstelle gelöscht. Eine Reidentifikation von Patientinnen und Patienten ist ausgeschlossen. Das Verfahren entspricht den Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).


Die Vertrauensstelle erfüllt zwei Funktionen:
1. Vertrauensstelle als Pseudonymisierungsstelle
Sie ist im Übertragungsweg zwischen den Datenannahmestellen und der Bundesauswertungsstelle platziert und hat die Aufgabe, das patientenidentifizierende Merkmal (Patienten-ID) so zu pseudonymisieren, dass eine nachverfolgende Auswertung dieser Informationen bei der Bundesauswertungsstelle ausschließlich innerhalb des jeweils festgelegten Qualitätssicherungsverfahrens und nicht verfahrensübergreifend möglich ist (§ 11 (3) Satz 3 Qesü-RL des G-BA). Eine Reidentifikation von Patienten anhand des Pseudonyms ist ausgeschlossen (§ 11 (3) Satz 4 Qesü-RL).

2. Vertrauensstelle als Datenannahmestelle
Sie ist im Übertragungsweg zwischen den selektivvertraglichen Leistungserbringern und der Vertrauensstelle als Pseudonymisierungsstelle platziert und hat die Aufgabe, die leistungserbringeridentifizierenden Merkmale so zu pseudonymisieren, dass der Bundesauswertungsstelle nur die Leistungserbringerpseudonyme zur Verfügung stehen. Rückmeldungen von der Bundesauswertungsstelle an die selektivvertraglichen Leistungserbringer gehen immer über die entsprechende Datenannahmestelle.

Flussdiagramm

Die beiden dargelegten Funktionen der Vertrauensstelle beinhalten unterschiedliche Datenverarbeitungsvorgänge. Diese werden durch eine organisatorische und technische Trennung datenschutzkonform umgesetzt.

Datenannahmestellen und selektivvertragliche Leistungserbringer, die dieses Verfahren nutzen möchten, wenden sich bitte an unseren Helpdesk. Dort erhalten Sie weitere Informationen sowie benötigte Zertifikate.