Einer der Themenschwerpunkte des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist die sektorenübergreifende Qualitätssicherung. Sie hat das Ziel, die Qualität der medizinischen Versorgung nicht ausschließlich getrennt in Klinik und Praxis, sondern über Sektorengrenzen hinweg zu erfassen und zu bewerten. Dadurch werden sogenannte Längsschnittbetrachtungen möglich. Behandlungsverläufe können im Ganzen beurteilt und über verschiedene daran beteiligte Leistungserbringer und größere Zeiträume hinweg analysiert werden.
Dieses Verfahren erfordert die Nutzung eines Pseudonyms für die Zusammenführung verschiedener Datensätze derselben Patientin oder desselben Patienten aus unterschiedlichen Behandlungsorten, Sektoren und Behandlungszeiten. Für die Datenerhebung bei der Qualitätssicherung besteht die gesetzliche Pflicht zur Pseudonymisierung sämtlicher Daten. Hierfür wird eine unabhängige Vertrauensstelle nach § 299 SGB V eingesetzt. Die Daten werden von der Vertrauensstelle zunächst pseudonymisiert und nach Weiterleitung des Pseudonyms an die Datenempfänger (Bundesauswertungsstelle, Datenanalyst und Berichtersteller) gelöscht. Eine Reidentifikation von Patientinnen und Patienten ist ausgeschlossen. Das Verfahren entspricht den Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Die Vertrauensstelle erfüllt zwei Funktionen:
1. Vertrauensstelle als Pseudonymisierungsstelle
Für die DeQS - und die oKFE - Richtlinie ist die Vertrauensstelle als Pseudonymisierungsstelle im Übertragungsweg zwischen den Datenannahmestellen und der Bundesauswertungsstelle platziert. Ihre Aufgabe besteht darin, das patientenidentifizierende Merkmal (Patienten-ID) so zu pseudonymisieren, dass eine nachverfolgende Auswertung dieser Informationen bei der Bundesauswertungsstelle ausschließlich innerhalb des jeweils festgelegten Qualitätssicherungsverfahrens und nicht verfahrensübergreifend möglich ist (§ 11 (3) Satz 3 DeQS-RL des G-BA). Eine Reidentifikation von Patienten anhand des Pseudonyms ist ausgeschlossen (§ 11 (3) Satz 4 DeQS-RL).
2. Vertrauensstelle als Datenannahmestelle
Sie ist im Übertragungsweg zwischen den selektivvertraglichen Leistungserbringern (DeQS-RL) bzw. den Krankenkassen und Krebsregistern (oKFE-RL) und der Vertrauensstelle als Pseudonymisierungsstelle platziert und hat die Aufgabe, die leistungserbringer- oder krankenkassenidentifizierenden Merkmale so zu pseudonymisieren, dass der Bundesauswertungsstelle nur die Pseudonyme zur Verfügung stehen. Rückmeldungen von der Bundesauswertungsstelle an die selektivvertraglichen Leistungserbringer, Krankenkassen und Krebsregistern gehen immer über die entsprechende Datenannahmestelle.
Eine weitere Aufgabe des G-BA besteht in der Organisation von Programmbeurteilungen. Zur Überwachung und Verbesserung der Krebsfrüherkennungsprogramme werden sichere Informationen über die Abläufe sowie die Ergebnisse der Früherkennungs- und Abklärungsuntersuchungen. Dementsprechend regelt der G-BA über die Richtlinie für organisierte Früherkennungsprogramme, welche Daten für diese Programmbeurteilung benötigt werden, wer die Daten erhebt und wie sie weitergeleitet und ausgewertet werden. Die Vertrauensstelle hält auch hier zwei Aufgaben inne:
1. Vertrauensstelle als Pseudonymisierungsstelle
Für die oKFE-Richtlinie ist die Vertrauensstelle als Pseudonymisierungsstelle im Übertragungsweg zwischen den Datenannahmestellen und der Auswertungsstelle für die oKFE-Programme platziert. Ihre Aufgabe besteht darin das versichertenidentifizierende Merkmal so zu pseudonymisieren, dass eine nachfolgende Auswertung dieser Informationen nur in der Auswertungsstelle möglich ist. Eine Reidentifikation von Patienten anhand des Pseudonyms ist ausgeschlossen (§ 12 Satz 3 oKFE-RL).
2. Vertrauensstelle als Datenannahmestelle
Sie ist im Übertragungsweg zwischen den selektivvertraglichen Leistungserbringern (DeQS-RL) bzw. den Krankenkassen und Krebsregistern (oKFE-RL) und der Vertrauensstelle als Pseudonymisierungsstelle platziert und hat die Aufgabe, die leistungserbringer- oder krankenkassenidentifizierenden Merkmale so zu pseudonymisieren, dass der Bundesauswertungsstelle nur die Pseudonyme zur Verfügung stehen. Rückmeldungen von der Bundesauswertungsstelle an die selektivvertraglichen Leistungserbringer, Krankenkassen und Krebsregistern gehen immer über die entsprechende Datenannahmestelle.
Die beiden dargelegten Funktionen der Vertrauensstelle beinhalten unterschiedliche Datenverarbeitungsvorgänge. Diese werden durch eine organisatorische und technische Trennung datenschutzkonform umgesetzt.
Datenannahmestellen und selektivvertragliche Leistungserbringer, die dieses Verfahren nutzen möchten, wenden sich bitte an unseren Helpdesk . Dort erhalten Sie weitere Informationen sowie benötigte Zertifikate.