Krankenkassen übermitteln Leistungserbringer-Daten und Sozialdaten, die im Zusammenhang mit Patienteninformationen (auch patientenidentifizierende Daten oder PID genannt) stehen, an die Vertrauensstelle als Datenannahmestelle Krankenkassen (DAS-KK). Die Patienteninformationen müssen vor der Übermittlung mit dem öffentlichen Schlüssel der VST-PSN verschlüsselt sein. Leistungserbringer-Daten und Sozialdaten müssen vor der Übertragung an die DAS-KK mit dem öffentlichen Schlüssel der DAS-KK verschlüsselt werden.

Die DAS-KK validiert jede Datenlieferung anhand eines Schemas sowie die Registrierung bzw. Berechtigung der Krankenkasse. Sofern diese Prüfungen erfolgreich sind, werden die Datenlieferungen von der DAS-KK angenommen und die Krankenkasse erhält eine Empfangsbestätigung. Falls die Prüfungen fehlschlagen, werden die Datenlieferungen abgelehnt und die Krankenkasse erhält ein Datenflussprotokoll.

Die DAS-KK entschlüsselt die Sozialdaten und pseudonymisiert die Leistungserbringer, bevor die Datensätze an die VST-PSN weitergeleitet werden. Treten hierbei Fehler auf, wird die Datenlieferung abgelehnt und die Krankenkasse erhält ein Datenflussprotokoll.

Alle validen Daten, die von der DAS-KK angenommen wurden, werden garantiert innerhalb von sieben Tagen an die Datenempfänger weitergeleitet. Die Krankenkassen erhalten anschließend von den jeweiligen Datenempfängern ein Datenflussprotokoll, in dem alle Validierungsmeldungen enthalten sind.

Die DAS-KK speichert keine Daten aus den Datenlieferungen. Lediglich Metadaten (z. B. die Anzahl der in einer Lieferung enthaltenen Datensätze oder der Status der Verarbeitung einer Datenlieferung) werden protokolliert.

Datenfluss der DeQS Richtlinie

Datenfluss-Krankenkasse der DeQS Richtlinie

Datenfluss der oKFE-Richtlinie

Datenfluss-Krankenkasse der oKFE-Richtlinie

Was benötigen Sie zur Datenübermittlung an die DAS-KK?

Für die Übermittlung von Daten an die DAS-KK benötigen Sie als Krankenkasse sowohl eine Registriernummer (IK) als auch ein Zertifikat. Die Registrierung dient dazu, jede Krankenkasse eindeutig zu identifizieren. Zertifikate sind in diesem Verfahren notwendig, um die Daten zu verschlüsseln.

Wie erhalten Sie eine Registriernummer?

Als Registriernummern für Krankenkassen dienen deren Institutionskennzeichen (IK).

Wie erhalten Sie ein Zertifikat?

Das Zertifikat erhalten Sie vom ITSG Trustcenter .

Wie können Sie Daten an die Produktionsinstanz der Vertrauensstelle übermitteln?

  1. Zunächst exportieren Sie die zu übermittelnden Daten.
  2. Die Daten werden in zwei Dateien aufgeteilt: Die eine enthält nur die PID, die andere die QS- und die Leistungserbringerdaten.
  3. Vor der Datenübermittlung müssen patientenidentifizierende Informationen mit dem öffentlichen Schlüssel der VST-PSN verschlüsselt werden (siehe weiter unten). Weitere Informationen zur Durchführung der Verschlüsselung sowie die Werkzeuge dafür finden Sie beim IQTIG unter www.iqtig.org. Der aktuelle Schlüssel der VST-PSN wird hier veröffentlicht:

    Öffentlicher Schlüssel der VST-PSN (IK: 109521112) Produktionsinstanz - Gültig bis zum 19. April 2024

    Hier können Sie den öffentlichen Schlüssel und das Zertifikat der Produktionsinstanz herunterladen.

  4. Anschließend erfolgt die Verschlüsselung der QS-Daten und des Leistungserbringerpseudonyms mit dem öffentlichen Schlüssel der DAS-KK.

    Öffentlicher Schlüssel der DAS-KK (IK: 109500219) Produktionsinstanz - Gültig bis zum 19. April 2024

    Hier können Sie den öffentlichen Schlüssel und das Zertifikat der Produktionsinstanz herunterladen.

  5. Für die beiden Nutzdaten-Dateien werden anschließend passende Auftragsdatensätze generiert.
  6. Die Übermittlung von allen vier Dateien erfolgt nur per SFTP:
    Die Übertragung per SFTP ist eine technische Schnittstelle für die direkte Datenübermittlung an die DAS-KK. Hinterlegen Sie den folgenden Link in der entsprechenden Einstellung Ihres Programms.
    Protokoll sftp
    Host sftp.vertrauensstelle-gba.de
    Port 22
    Verzeichnis ./ausgang
    Benutzername Erhalten Sie über den Helpdesk
    Kennwort Erhalten Sie über den Helpdesk
  7. Nach der erfolgreichen Datenübermittlung erhalten Sie eine Empfangsbestätigung, welche Sie ggf. importieren können. Diese bestätigt lediglich die erfolgreiche Übertragung der Daten an die DAS-KK. Die Pseudonymisierung der Patienteninformationen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt in einem sicheren Netzwerk. Validierungsmeldungen zur Pseudonymisierung entnehmen Sie bitte dem endgültigen Datenflussprotokoll des jeweiligen Datenempfängers.

Wie können Sie Daten an die Testinstanz der Vertrauensstelle übermitteln?

  1. Zunächst exportieren Sie die zu übermittelnden Daten.
  2. Die Daten werden in zwei Dateien aufgeteilt: Die eine enthält nur die PID, die andere die QS- und die Leistungserbringerdaten.
  3. Vor der Datenübermittlung müssen patientenidentifizierende Informationen mit dem öffentlichen Schlüssel der VST-PSN verschlüsselt werden (siehe weiter unten). Weitere Informationen zur Durchführung der Verschlüsselung sowie die Werkzeuge dafür finden Sie beim IQTIG unter www.iqtig.org. Der aktuelle Schlüssel der VST-PSN wird hier veröffentlicht:

    Öffentlicher Schlüssel der VST-PSN (IK: 109592152) Testinstanz - Gültig bis zum 19. April 2024

    Hier können Sie den öffentlichen Schlüssel und das Zertifikat der Testinstanz herunterladen.

  4. Anschließend erfolgt die Verschlüsselung der QS-Daten und des Leistungserbringerpseudonyms mit dem öffentlichen Schlüssel der DAS-KK.

    Öffentlicher Schlüssel der DAS-KK (IK: 109504393) Testinstanz - Gültig bis zum 19. April 2024

    Hier können Sie den öffentlichen Schlüssel und das Zertifikat der Testinstanz herunterladen.

  5. Für die beiden Nutzdaten-Dateien werden anschließend passende Auftragsdatensätze generiert.
  6. Die Übermittlung von allen vier Dateien erfolgt nur per SFTP:
    Die Übertragung per SFTP ist eine technische Schnittstelle für die direkte Datenübermittlung an die DAS-KK. Hinterlegen Sie den folgenden Link in der entsprechenden Einstellung Ihres Programms.
    Protokoll sftp
    Host testsftp.vertrauensstelle-gba.de
    Port 22
    Verzeichnis ./ausgang
    Benutzername Erhalten Sie über den Helpdesk
    Kennwort Erhalten Sie über den Helpdesk
  7. Nach der erfolgreichen Datenübermittlung erhalten Sie eine Empfangsbestätigung, welche Sie ggf. importieren können. Diese bestätigt lediglich die erfolgreiche Übertragung der Daten an die DAS-KK. Die Pseudonymisierung der Patienteninformationen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt in einem sicheren Netzwerk. Validierungsmeldungen zur Pseudonymisierung entnehmen Sie bitte dem endgültigen Datenflussprotokoll des jeweiligen Datenempfängers.

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