Nach der Pseudonymisierung der Patienteninformationen werden die Daten von der Vertrauensstelle als Pseudonymisierungsstelle (VST-PSN) zur weiteren Verarbeitung an die Datenempfänger (wie die Bundesauswertungsstelle und die Auswertungsstelle für die oKFE-Programme) geliefert. Die VST-PSN prüft die Daten bereits bei der Annahme auf Schemakonformität. Sie kann keine Daten aus Datenlieferungen speichern. Deshalb müssen die Daten in jedem Fall an die Datenempfänger weitergeleitet werden können. Die Datenempfänger erstellen anschließend ein Datenflussprotokoll, in dem alle Validierungsmeldungen enthalten sind, und schicken es an die Datenannahmestellen.
Datenfluss der DeQS Richtlinie
Datenfluss der oKFE-Richtlinie
Was wird zur Einrichtung einer verschlüsselten Verbindung zur VST-PSN benötigt?
Zunächst laden Sie sich das CA-Zertifikat
für die Produktionsinstanz bzw. das CA-Zertifikat
für die Testinstanz herunter. Anschließend senden Sie uns bitte über den
- die URL bzw. IP-Adresse, an die die Daten übermittelt werden sollen
- das Server-Zertifikat zur Authentifizierung (oder Sie beantragen stattdessen ein Zertifikat bei der VST-PSN).
Welche HTTP-Statuscodes sind bei der Datenübermittlung zulässig?
Es gibt folgende zulässige HTTP-Statuscodes:
- 2xx – für eine erfolgreiche Datenübertragung
- 4xx – für Client-Fehler (z. B. auch wenn die übertragene Datei nicht schemakonform ist)
- 5xx – für interne Fehler auf der Server-Seite
Haben Sie Fragen?
Wenn Sie Fragen haben oder technische Unterstützung wünschen, steht Ihnen unser Helpdesk gerne zur Verfügung.