Ambulant tätige, selektivvertragliche Leistungserbringer (SV-LE) übermitteln im Rahmen der DeQS-Richtlinie QS-Daten, die im Zusammenhang mit Patienteninformationen (auch patientenidentifizierende Daten oder PID genannt) stehen, an die Vertrauensstelle als Datenannahmestelle (DAS-SV).
Die DAS-SV validiert sowohl die Registrierung bzw. Berechtigung des selektivvertraglichen Leistungserbringers als auch jede Datenlieferung anhand eines Schemas. Sofern diese Prüfungen erfolgreich sind, werden die Datenlieferungen von der DAS-SV angenommen. Die Annahme bzw. Ablehnung wird dem SV-LE in einem sogenannten Transaktionsprotokoll bestätigt.
Die DAS-SV pseudonymisiert und verschlüsselt die Leistungserbringerinformationen pro QS-Verfahren, bevor die Datensätze an die Vertrauensstelle als Pseudonymisierungsstelle (VST-PSN) weitergeleitet werden. Treten in diesem Schritt Fehler auf, werden diese in der Datenlieferung protokolliert.
Alle angenommenen Daten werden innerhalb von 24 Stunden garantiert an die Bundesauswertungsstelle weitergeleitet. Selektivvertragliche Leistungserbringer können anschließend das von der Bundesauswertungsstelle erstellte Datenflussprotokoll, in dem alle Validierungsmeldungen enthalten sind, über das DAS-SV Portal herunterladen.
Die DAS-SV speichert keine Daten aus den Datenlieferungen. Lediglich Metadaten (z. B. die Anzahl der in einer Lieferung enthaltenen Datensätze oder der Status der Verarbeitung einer Datenlieferung) werden protokolliert und sind für den selektivvertraglichen Leistungserbringer über das DAS-SV Portal einsehbar.
Was benötigen Sie zur Datenübermittlung an die DAS-SV?
Für die Übermittlung von Daten an die DAS-SV benötigen Sie als selektivvertraglicher Leistungserbringer ein Benutzerkonto. Die Voraussetzung für die Erstellung eines solchen Kontos ist die Registrierung im Portal. Diese Registrierung dient der eindeutigen Identifikation jedes Anwenders sowie der zugehörigen Betriebsstätten. Sie stellt sicher, dass nur berechtigte Personen Zugriff auf das System erhalten und Daten sicher verarbeitet werden können.
So funktioniert die Registrierung:
- Aufruf des Portals:
Öffnen Sie das DAS-SV Portal und klicken Sie auf der Startseite auf „Registrieren“. - Auswahl der Registrierungsart:
Wählen Sie im nächsten Schritt die Option „Betriebsstätte und Benutzer“ aus. - Ausfüllen des Formulars:
Tragen Sie die erforderlichen Angaben in die angezeigten Formularfelder ein und folgen Sie den Anweisungen im Registrierungsdialog. - Registrierungsformular erhalten:
Nach Abschluss des Dialogs wird Ihnen das Registrierungsformular automatisch an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zugesendet. - Unterschrift und Versand:
Drucken Sie das Formular aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es per Post an die im Formular angegebene Adresse. - Prüfung und Freischaltung:
Sobald Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, wird dieser geprüft. Über die Aktivierung Ihres Benutzerkontos werden Sie anschließend per E-Mail informiert.
Was müssen Sie tun, um Daten erfolgreich hochzuladen?
- Zunächst exportieren Sie aus Ihrem Programm zur Verarbeitung der QS-Daten die zu übermittelnden Daten. Wenden Sie sich bitte an den Softwarehersteller Ihres Programms, falls beim Export Schwierigkeiten auftreten.
- Melden Sie sich mit Ihren Benutzerdaten im DAS-SV Portal an und laden Sie die exportierte Datei hoch. Sie erhalten unmittelbar eine Rückmeldung, ob der Upload erfolgreich war. Das zugehörige Datenflussprotokoll wird binnen 24 Stunden von der Bundesauswertestelle bereitgestellt und kann im Portal eingesehen und heruntergeladen werden.
Sollzahlen und Konformitätserklärung
Vergessen Sie bitte nicht, bis zum 15.03. im DAS-SV Portal Ihre Soll-Zahlen des Vorjahres pro Verfahren einzugeben und anschließend die Konformitätserklärung abzugeben.
Bitte beachten Sie, dass eine Einreichung der Soll-Zahlen oder Konformitätserklärungen nach Ablauf der Frist nicht mehr möglich ist.
Die Bescheinigung über die fristgerechte Abgabe der Soll-Zahlen und Konformitätserklärungen steht Ihnen ab dem 30.04. im DAS-SV Portal unter dem Menüpunkt "Dokumente" zum Download zur Verfügung.
Weitere Informationen sowie Anleitungen finden Sie in der Portal-Hilfe.
Haben Sie Fragen?
Wenn Sie Fragen haben oder technische Unterstützung wünschen, steht Ihnen unser Helpdesk gerne zur Verfügung.
Testinstanz des DAS-SV Portals für Softwareanbieter
Die Vertrauensstelle bietet Softwareanbietern die Möglichkeit, die Testinstanz des DAS-SV Portals zu nutzen. Damit können Sie jederzeit Software- und Integrationstests unter realitätsnahen Bedingungen durchführen.
Wenn Sie Interesse an der Nutzung der Testumgebung haben, registrieren Sie sich gern im Testportal der DAS-SV.
Bei der Registrierung generieren Sie bitte eine BSNR für Ihre Region – idealerweise im folgenden Format:
- KV-Region Code + aktuelles Datum im Format
yyMMdd
+ Zähler (0–9)
Dieses Format stellt sicher, dass keine bereits bestehende Betriebsstätte versehentlich erneut registriert wird. Die Codes der KV-Regionen finden Sie in der technischen Dokumentation der QS-Basisspezifikation für Leistungserbringer des IQTIG-Instituts.