Ambulant tätige, selektivvertragliche Leistungserbringer (SV-LE) übermitteln im Rahmen der DeQS-Richtlinie QS-Daten, die im Zusammenhang mit Patienteninformationen (auch patientenidentifizierende Daten oder PID genannt) stehen, an die Vertrauensstelle als Datenannahmestelle (VST-DAS).

VST-DAS Flussdiagramm im Detail für selekttivvertragliche Leistungserbringer

Die VST-DAS validiert sowohl die Registrierung bzw. Berechtigung des selektivvertraglichen Leistungserbringers als auch jede Datenlieferung anhand eines Schemas. Sofern diese Prüfungen erfolgreich sind, werden die Datenlieferungen von der VST-DAS angenommen. Die Annahme bzw. Ablehnung wird dem SV-LE in einem sogenannten Transaktionsprotokoll bestätigt.

Die VST-DAS pseudonymisiert und verschlüsselt die Leistungserbringerinformationen pro QS-Verfahren, bevor die Datensätze an die Vertrauensstelle als Pseudonymisierungsstelle (VST-PSN) weitergeleitet werden. Treten in diesem Schritt Fehler auf, werden diese in der Datenlieferung protokolliert.

Alle angenommenen Daten werden innerhalb von 24 Stunden garantiert an die Bundesauswertungsstelle weitergeleitet. Selektivvertragliche Leistungserbringer können anschließend das von der Bundesauswertungsstelle erstellte Datenflussprotokoll, in dem alle Validierungsmeldungen enthalten sind, über die VST-DAS herunterladen.

Die VST-DAS speichert keine Daten aus den Datenlieferungen. Lediglich Metadaten (z. B. die Anzahl der in einer Lieferung enthaltenen Datensätze oder der Status der Verarbeitung einer Datenlieferung) werden protokolliert und sind für den selektivvertraglichen Leistungserbringer über die VST-DAS einsehbar.

Was benötigen Sie zur Datenübermittlung an die VST-DAS?

Für die Übermittlung von Daten an die VST-DAS benötigen Sie als selektivvertraglicher Leistungserbringer eine Registrierung und ein Zertifikat. Die Registrierung dient dazu, jeden Anwender und jeden selektivvertraglichen Leistungserbringer eindeutig zu identifizieren. Zertifikate sind in diesem Verfahren notwendig, um die Kommunikation zu verschlüsseln.

Wie können Sie sich registrieren?

Bitte füllen Sie das Anmeldeformular vollständig aus und senden Sie das unterschriebene Formular an die im Briefkopf angegebene Adresse. Unser Helpdesk wird Ihren Antrag schnellstmöglich bearbeiten und Sie über die erfolgreiche Registrierung informieren.

Sie haben sich registriert. Was nun?

Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie ein Zertifikat per E-Mail und das Installationskennwort per SMS. Das Zertifikat müssen Sie in Ihrem Browser (z. B. Mozilla Firefox oder Internet Explorer) installieren. Eine Installationsanleitung finden Sie hier. Nachdem Sie das Zertifikat installiert haben, können Sie die VST-DAS über diese URL aufrufen: https://das.vertrauensstelle-gba.de

Innerhalb der VST-DAS finden Sie eine ausführliche Benutzerhilfe unter den Tabs FAQ und Anleitungen. Falls Sie dennoch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unseren Helpdesk.

Was müssen Sie tun, um Daten erfolgreich hochzuladen? (Produktionsinstanz der VST-DAS)

  1. Zunächst exportieren Sie aus Ihrem Programm zur Verarbeitung der QS-Daten die zu übermittelnden Daten. Wenden Sie sich bitte an den Softwarehersteller des Programms, falls Schwierigkeiten beim Export bestehen.
  2. Vor der Datenübermittlung an die VST-DAS müssen patientenidentifizierende Informationen mit dem öffentlichen Schlüssel der VST-PSN verschlüsselt werden (siehe weiter unten). Weitere Informationen zur Durchführung der Verschlüsselung sowie die Werkzeuge dafür finden Sie beim IQTIG unter www.iqtig.org. Der aktuelle Schlüssel der VST-PSN wird hier veröffentlicht:
    Öffentlicher Schlüssel der VST-PSN Produktionsinstanz

    Hier können Sie den öffentlichen Schlüssel der Produktionsinstanz herunterladen.

  3. Anschließend erfolgt die Verschlüsselung der QS-Daten mit dem öffentlichen Schlüssel der Bundesauswertungsstelle. Diesen finden Sie beim IQTIG unter www.iqtig.org. Die Verschlüsselung erfolgt erneut mit den unter Punkt 2 genannten Werkzeugen.
  4. Die Datenübermittlung erfolgt über die VST-DAS im Reiter Upload. Hierfür ist keine zusätzliche Transportverschlüsselung notwendig, da die Verbindung selbst verschlüsselt ist.
  5. Nach der erfolgreichen Datenübermittlung erhalten Sie ein Transaktionsprotokoll, welches Sie ggf. in Ihr Programm zur Verarbeitung der QS-Daten importieren können. Für weitere Informationen wenden Sie sich an den Softwarehersteller des Programms. Das Transaktionsprotokoll bestätigt lediglich die erfolgreiche Übertragung der Daten an die VST-DAS. Die Pseudonymisierung der Leistungserbringer und der Patienteninformationen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt in einem sicheren Netzwerk. Validierungsmeldungen zu der Pseudonymisierung entnehmen Sie bitte dem endgültigen Datenflussprotokoll von der Bundesauswertungsstelle.
  6. Den Status und ggf. Datenflussprotokolle zu Ihren Datenlieferungen können Sie im Reiter Statusübersicht bzw. Dokumente jederzeit herunterladen.

Vergessen Sie bitte nicht, bis zum 15.03. im Portal der Datenannahmestelle (DAS-Portal) unter dem Reiter Soll-Zahlen Ihre Soll-Zahlen des Vorjahres pro Verfahren einzugeben und darauffolgend die Konformitätserklärung abzugeben. Bitte bedenken Sie, dass eine Einreichung der Soll-Zahlen oder Konformitätserklärungen nach der Frist nicht möglich ist. Das Herunterladen der Bescheinigung über eine fristgerechte Abgabe der Soll-Zahlen und Konformitätserklärungen ist nach dem 30.04. im DAS-Portal unter dem Reiter Dokumente möglich. Mehr Informationen sowie Anleitungen finden Sie im DAS-Portal.

Haben Sie Fragen?

Wenn Sie Fragen haben oder technische Unterstützung wünschen, steht Ihnen unser Helpdesk gerne zur Verfügung.

Testinstanz der VST-DAS

Die Vertrauensstelle bietet ausgewählten selektivvertraglichen Leistungserbringern die Möglichkeit, auf eine Testinstanz der VST-DAS zuzugreifen. Hiermit können Sie zu jeder Zeit Software- und Integrationstests durchführen. Wenn Sie Interesse haben, die Testinstanz der VST-DAS zu benutzen, wenden Sie sich bitte an unseren Helpdesk.

Öffentlicher Schlüssel der VST-PSN Testinstanz